Ratgeber
Firmenadresse ändern: so funktioniert es online
Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Unternehmen wurde bereits erfolgreich gegründet und im Firmenbuch angemeldet. Nun möchten Sie die Firmenadresse Ihres Betriebes ändern. Je nachdem muss man einige Vorschriften dabei beachten. Wie Sie dies online schnell und unkompliziert erledigen können, erklären wir in diesem Beitrag.
Der große Unterschied – innerhalb oder außerhalb der politischen Gemeinde
Verbleibt das Unternehmen in derselben Gemeinde und nur die Firmenadresse ändert sich, bleibt das Grundprinzip gleich, egal ob OG, GmbH oder AG.
- Personengesellschaft (e.U., OG oder KG): Haftende Gesellschafter:innen müssen persönlich diese Veränderung im Firmenbuch vornehmen. Hierfür wird die persönliche Unterschrift benötigt.
- Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG): Geschäftsführer:in/Vorstandsmitglieder müssen die Änderung der Anschrift im Firmenbuch persönlich anmelden. Dafür wird die eigenhändige Unterfertigung benötigt, jedoch ist eine Vertretung ebenso erlaubt.
In beiden Fällen kann dies über das Online-Formular „Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)“ getätigt werden. Eine beglaubigte Unterschrift bei Notar:innen ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wenn die Änderung des Sitzes außerhalb der Gemeinde erfolgt, muss der Gesellschaftsvertrag aktualisiert bzw. neu geschrieben werden.
-
Personengesellschaften: Die Änderung des Sitzes sowie der Adresse muss von allen Gesellschafter:innen unterzeichnet werden und im Firmenbuch gemeldet werden. Diesbezüglich ist die notarielle oder gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften notwendig.
-
Kapitalgesellschaften: Die Umsiedlung des Sitzes und Änderung der Anschrift muss in der Generalversammlung/Hauptversammlung beschlossen werden. In diesem Fall muss die Satzung von einem:einer Notar:in beurkundet werden. In einem weiteren Schritt müssen die Unterschriften der Gesellschafter:innen bzw. Aktionär:innen notariell beglaubigt werden, da der Gesellschaftsvertrag sich ändert.
Auch eingetragene Unternehmen (e.U.) sind verpflichtet diese Änderungen im Firmenbuch zu melden. In Bezug darauf wird ebenfalls unterschieden, ob die Verlegung innerhalb oder außerhalb der Gemeinde stattfindet. Innerhalb der Gemeinde kann diese Veränderung auch durch eine Vertretungsperson vorgenommen werden. Außerhalb der Gemeinde muss dies persönlich durch den:die Einzelunternehmer:in unterzeichnet werden und diese Unterschrift muss notariell oder gerichtlich beglaubigt werden. (§30 UGB)
Firmenadresse online ändern über notarity
Über notarity können Sie Unterschriften zum Ändern der Firmenadresse schnell und flexibel beglaubigen lassen. Die Partnernotar:innen auf der notarity-Plattform stehen Ihnen gerne dafür zur Verfügung.
Die Beglaubigung der Unterschriften findet in einem Online-Verfahren mittels Videochat statt. Sie müssen daher nicht persönlich eine:n Notar:in aufsuchen.


