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Haftungserklärung beglaubigen: Aufenthaltstitel in Österreich
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Wenn Sie in Österreich einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, kann es erforderlich sein, dass eine andere Person für bestimmte Kosten die Haftung übernimmt. Das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) legt verschiedene Voraussetzungen und Bestimmungen fest, die für Aufenthaltstitel in Österreich gelten. Eine dieser Bestimmungen betrifft die Haftungserklärung gemäß § 2 Abs 1 Z 15 NAG. In diesem Beitrag erklären wir Bedeutung und Zweck der Haftungserklärung und warum sie zudem notariell beglaubigt werden muss.
Wozu benötige ich eine Haftungserklärung nach dem NAG?
Die Haftungserklärung spielt im österreichischen Aufenthaltsrecht eine wichtige Rolle. Sie dient als Absicherung für die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Ihr Zweck ist es sicherzustellen, dass finanzielle Belastungen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen entstehen können, gedeckt sind. Die Haftungserklärung gewährleistet, dass eine finanzielle Absicherung vorhanden ist, um die öffentliche Hand zu entlasten und die Kosten für den Staat möglichst gering zu halten.
Was ist eine Haftungserklärung nach dem NAG?
Die Haftungserklärung ist eine Erklärung einer haftenden Person (der „dritten Person“), die von einem:einer österreichischen Notar:in oder einem inländischen Gericht beglaubigt wurde. Sie muss für eine Dauer von mindestens fünf Jahren gelten. Inhaltlich verpflichtet sich die dritte Person, für die Unterkunft und die entsprechenden Unterhaltsmittel der aufenthaltsberechtigten Person aufzukommen. Zudem erklärt sich die dritte Person bereit, alle Kosten zu ersetzen, die einer Gebietskörperschaft (einer öffentlichen Körperschaft wie dem Bund, einem Land oder einer Gemeinde) im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen entstehen können.
Umfang der Haftungserklärung
Die Haftungserklärung gilt für mindestens fünf Jahre. Darin bestätigt die dritte Person, dass sie für alle Kosten aufkommt und haftet, die den Gebietskörperschaften der Republik Österreich durch die fremde Person entstehen, insbesondere:
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Durchsetzung einer Rückkehrentscheidung: Die Haftungserklärung deckt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung, Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel, wenn kein umfassender Krankenversicherungsschutz besteht. Außerdem umfasst sie die Kosten für die Durchsetzung der Rückkehrentscheidung.
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Aufenthaltsverbot oder Ausweisung: Die Haftungserklärung deckt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung, Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel, wenn kein umfassender Krankenversicherungsschutz besteht. Auch die Kosten für die Durchsetzung des Aufenthaltsverbots oder der Ausweisung werden ersetzt.
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Abschiebung: Die Haftungserklärung deckt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung, Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel, wenn kein umfassender Krankenversicherungsschutz besteht. Außerdem umfasst sie die Kosten der Abschiebung.
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Schubhaft: Die Haftungserklärung deckt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung, Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel, wenn kein umfassender Krankenversicherungsschutz besteht. Außerdem umfasst sie die Kosten für den Vollzug der Schubhaft.
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Kosten für die Anwendung gelinderer Mittel: Die Haftungserklärung deckt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung, Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel, wenn kein umfassender Krankenversicherungsschutz besteht. Auch die Kosten für die Anwendung gelinderer Mittel (Alternativen zur Schubhaft) werden ersetzt.
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Sozialhilfe und Grundversorgungsvereinbarungen: Die Haftungserklärung deckt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung, Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel, wenn kein umfassender Krankenversicherungsschutz besteht. Außerdem umfasst sie Kosten im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und der Umsetzung von Grundversorgungsvereinbarungen nach Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), die auf Bundes- oder Landesgesetzen beruhen.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit: Eine wichtige Voraussetzung für die Haftungserklärung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der haftenden Person zum Zeitpunkt der Erklärung. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass die dritte Person tatsächlich in der Lage ist, die genannten Kosten zu tragen. Daher sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, die die finanzielle Stabilität der dritten Person belegen.
Warum braucht es eine:n Notar:in?
Die Haftungserklärung ist eine Erklärung einer haftenden Person (der „dritten Person“) – nicht der fremden Person selbst –, die von einem:einer österreichischen Notar:in oder einem inländischen Gericht beglaubigt wird.
Die beglaubigte Haftungserklärung muss die oben genannten Voraussetzungen klar zum Ausdruck bringen und belegen, dass die dritte Person nachweislich Kenntnis von ihrem Inhalt hat (durch ihre Unterschrift). Die Dauer, der standardisierte Inhalt und die Form sollen der dritten Person das Haftungsrisiko bewusst machen und sicherstellen, dass Haftungserklärungen weder leichtfertig noch aus Gefälligkeit abgegeben werden. Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der dritten Person stellt sicher, dass die Erklärung tragfähig ist. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit der Person, die die Haftungserklärung abgeben möchte, muss zum Zeitpunkt der Erklärung vorliegen und während der gesamten Geltungsdauer aufrecht bleiben.
Verantwortung und Konsequenzen
Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterzeichnung und Beglaubigung einer Haftungserklärung eine erhebliche Verpflichtung für die haftende Person (die dritte Person) darstellt. Mit ihrer Unterschrift übernimmt die dritte Person die finanzielle Verantwortung für die angeführten Kosten. Ein Verstoß gegen die Haftungserklärung oder deren Nichterfüllung kann rechtliche Folgen haben – bis hin zur Verpflichtung der dritten Person, die Kosten zu ersetzen.
Bedeutung für Aufenthaltsbehörden und Gebietskörperschaften
Für Aufenthaltsbehörden und Gebietskörperschaften bietet die Haftungserklärung ein gewisses Maß an Sicherheit und die Gewähr, dass die Kosten bestimmter aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen gedeckt sind. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die aufenthaltsberechtigte Person über eine angemessene Unterkunft und ausreichende Unterhaltsmittel verfügt. Die Haftungserklärung trägt dazu bei, dass öffentliche Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Fazit
Die Haftungserklärung spielt im österreichischen Aufenthaltsrecht eine wichtige Rolle. Sie stellt sicher, dass die finanziellen Aspekte aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen gedeckt sind, und trägt dazu bei, dass öffentliche Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden. Wenn Sie Fragen zur Haftungserklärung haben oder sich bei einzelnen Punkten unsicher sind, empfiehlt es sich, fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Diese können Ihnen genaue und aktuelle Informationen auf Grundlage der geltenden Rechtslage geben.
Haben Sie Fragen zur Haftungserklärung und ihrer Beglaubigung? Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular unten.
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zum österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz an eine:n Rechtsanwält:in oder eine andere fachkundige Stelle.


