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Tatsachenbeurkundung

Unternehmensdaten notariell bestätigt, ohne Videocall

Wenn die Notar:in Informationen bestätigen soll, keine Unterschrift oder Kopie: Partnernotar:innen auf notarity prüfen die Tatsachen, etwa im Firmenbuch. Sie müssen an keinem Termin teilnehmen.

Alle Leistungen

Was eine Tatsachenbeurkundung ist

Einer der drei wichtigsten notariellen Services auf notarity. Welcher passt, hängt davon ab, was die Notar:in bestätigen soll: eine Unterschrift, eine Kopie oder Informationen.

Wofür sie gebucht wird

Die Partnernotar:in bestätigt Informationen, also unterschreibt niemand und niemand nimmt an einem Videocall teil. Typische Beispiele:

UBO-Bestätigung
Die Bestätigung der wirtschaftlichen Eigentümer:innen eines Unternehmens, die Banken und Register bei Geldwäsche-Prüfungen verlangen.
Gesellschafterlisten & Geschäftsführung
Eine Liste der Gesellschafter:innen, auf Wunsch mit Beteiligungsquoten, oder der Geschäftsführer:innen, bestätigt von der Partnernotar:in. Niemand von ihnen muss teilnehmen.
Unternehmensdaten
Ein Organigramm, ein Unternehmensdatenblatt, die Adresse des Firmensitzes, der Inhalt eines Registerauszugs, oder dass ein Dokument existiert oder vorgelegt wurde.

Brauche ich eine Apostille?

Wenn die Beurkundung ins Ausland geht, meist ja. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Behörde, die sie erhält.

Apostille online

Vor der Buchung

  • Eine teilnehmende Person

    Tragen Sie die Person ein, die das fertige Dokument ansehen und herunterladen soll, meist Sie selbst. Sie verifiziert ihre Identität, unterschreibt aber nichts.

  • Das Zielland

    Wählen Sie das Land, in dem die Beurkundung verwendet wird. Für Großbritannien bestätigt eine britische Notar:in die Tatsachen, zum Beispiel aus dem Companies House.

  • Die Unternehmensdaten

    Nennen Sie das Unternehmen und was die Notar:in bestätigen soll. Laden Sie Dokumente hoch, auf die sich die Beurkundung bezieht.

So funktioniert's

Eine Tatsachenbeurkundung in vier Schritten

  1. Tatsachenbeurkundung buchen

    Wählen Sie das Zielland, beschreiben Sie, was die Notar:in bestätigen soll, und fügen Sie die Apostille hinzu, wenn das Dokument ins Ausland geht.

  2. Identität verifizieren

    Die teilnehmende Person verifiziert ihre Identität, damit nur eine verifizierte Person auf das fertige Dokument zugreifen kann. Niemand unterschreibt.

  3. Die Partnernotar:in prüft die Tatsachen

    Rund um den Termin prüft die Partnernotar:in die Informationen, zum Beispiel im Firmenbuch oder Handelsregister. Sie müssen an keinem Videocall teilnehmen.

  4. Beurkundung herunterladen

    Die Beurkundung liegt meist wenige Stunden nach dem Termin in Ihrem notarity-Konto.

So funktioniert es

Häufige Fragen

Zu den häufigen Fragen

Unterschriftsbeglaubigung, beglaubigte Kopie oder Tatsachenbeurkundung: Was brauche ich?

Das hängt davon ab, was die Notar:in bestätigen soll. Muss jemand das Dokument unterschreiben, buchen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung. Gibt es das Dokument schon und brauchen Sie eine Kopie, die mit dem Original übereinstimmt, buchen Sie eine beglaubigte Kopie. Soll die Notar:in Informationen oder Inhalte bestätigen, buchen Sie eine Tatsachenbeurkundung. Wenn Sie unsicher sind, beschreiben Sie kurz, was Sie brauchen und wo das Dokument verwendet wird, und das Team hilft Ihnen bei der Wahl.

Muss ich an einem Videocall teilnehmen?

Nein. Die Partnernotar:in prüft die Informationen selbst, zum Beispiel in einem amtlichen Register, und stellt die Beurkundung aus. Auf der Plattform wird trotzdem ein Termin angelegt, für Organisation und Verrechnung, aber niemand muss daran teilnehmen.

Warum muss ich meine Identität verifizieren, wenn ich nichts unterschreibe?

Weil nur eine verifizierte Person auf das fertige Dokument zugreifen kann. So bleibt Ihr Dokument geschützt. Die Person, die Sie bei der Buchung eintragen, verifiziert ihre Identität, unterschreibt aber nichts und nimmt an keinem Call teil.

Ich brauche eine UBO-Bestätigung. Was buche ich?

Eine Tatsachenbeurkundung. Die Partnernotar:in bestätigt die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümer:innen.

Ich brauche eine Gesellschafterliste mit Beteiligungsquoten. Müssen alle Gesellschafter:innen teilnehmen?

Nein. Eine Gesellschafterliste oder ein Anteilsnachweis mit Beteiligungsquoten ist eine Tatsachenbeurkundung: Die Partnernotar:in bestätigt die Angaben zu den Gesellschafter:innen, und niemand von ihnen muss teilnehmen.

Wann erhalte ich die Beurkundung?

Die Partnernotar:in beginnt rund um den gebuchten Termin. Die Beurkundung steht meist wenige Stunden danach in Ihrem notarity-Konto zum Download bereit.

Kann eine Notar:in Tatsachen für Großbritannien bestätigen?

Ja. Wählen Sie Großbritannien als Zielland, und eine britische Notar:in bestätigt die Informationen, etwa Auszüge aus dem Companies House, Listen der Gesellschafter:innen oder Geschäftsführer:innen, oder dass ein Dokument existiert oder vorgelegt wurde. Für die Verwendung in Großbritannien ist eine Apostille oft nicht nötig, für die Verwendung außerhalb meist schon eine britische Apostille.

Unternehmensdaten online bestätigen lassen

Buchen Sie eine Tatsachenbeurkundung, und Partnernotar:innen auf notarity bestätigen die Informationen, ohne Videocall.