Ratgeber
Die GmbH-Gründung in Österreich: Ein Leitfaden für Unternehmer:innen
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Österreich. Im Jahr 2022 wurden in Österreich über 5000 GmbHs gegründet. In diesem Blogbeitrag werden wir die Schritte zur GmbH-Gründung in Österreich näher beleuchten und Ihnen einen umfassenden Leitfaden an die Hand geben.
Online-GmbH-Gründung
Österreich ist einer von Europas Vorreitern bei der Digitalisierung der Verwaltung. Viele Amtswege können in Österreich bereits vollständig digital abgewickelt werden. Das gilt auch für die Gründung einer GmbH. Diese kann 100% online erfolgen – von überall aus der Welt. Auch die weitere Verwaltung der GmbH kann vollständig remote erfolgen. Einen Termin für die online Gründung einer GmbH können Sie gerne hier buchen.
Daneben gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine GmbH auf analogem Weg zu gründen. Die Vorteile einer digitalen Gründung liegen aber auf der Hand: schnellere Abwicklung sowie örtliche und zeitliche Flexibilität. Darüber hinaus sind alle Dokumente (Gesellschaftsvertrag etc.) digitale Originale und können so einfacher abgelegt und verschickt werden.
Ist die GmbH für mich die richtige Rechtsform?
Als ersten Schritt müssen Sie entscheiden, ob eine GmbH überhaupt die richtige Rechtsform für Sie ist. Ein großer Vorteil der GmbH besteht darin, dass die Haftung der Gesellschafter:innen beschränkt ist. Das heißt, dass die Gesellschafter:innen für die Schulden der GmbH grundsätzlich nicht persönlich aufkommen müssen. Damit lässt sich das unternehmerische Risiko für die Gesellschafter:innen reduzieren.
Auf der anderen Seite führt eine GmbH zu administrativem Aufwand. Zu nennen ist etwa die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Dieser wird in aller Regel durch eine Steuerberatungskanzlei erstellt, was zu Kosten führen kann.
Sofern Sie unsicher sind, ob die GmbH für Sie die richtige Rechtsform ist, helfen Ihnen die Partnernotariate auf der notarity-Plattform gerne weiter. Vereinbaren Sie dafür ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Partnernotariat in einem Videocall.
Firmenname
Als nächstes muss ein zulässiger Firmenname für die GmbH gewählt werden. Die Wahl eines unzulässigen Firmennamens ist der häufigste Grund, warum die Eintragung einer GmbH im Firmenbuch abgelehnt wird. Das verzögert einerseits die Eintragung und führt andererseits zu Mehraufwand und -kosten. Deshalb sollte der Firmenname im Vorfeld gut überlegt werden.
Der Firmenname der GmbH muss:
- Zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein;
- Unterscheidungskraft besitzen; das ist zB nicht bei reinen Branchenbezeichnungen wie “Softwareentwicklung GmbH” gegeben;
- Nicht irreführend sein. Irreführend ist ein Firmenname, wenn er über die Art und den Umfang des Unternehmens, über den Branchenbezug oder über Waren und Dienstleistungen in die Irre führt. Eine Irreführung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die “Müller Reinigungs GmbH” als Unternehmensgegenstand “Unternehmensberatung” führt;
- Sich von anderen Firmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, unterscheiden. Es kann kein Firmenname gewählt werden, der bereits im Firmenbuch existiert.
Die Zulässigkeit eines konkreten Firmennamens können Sie gerne in einem Beratungsgespräch mit einem Partnernotariat oder mit der WKO abstimmen.
Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand beschreibt die Art der Tätigkeit der GmbH. Ein Beispiel für einen Unternehmensgegenstand kann etwa sein:
„Die Entwicklung und der Vertrieb von Software“
oder
„Der Handel mit Waren aller Art“
Es können auch mehrere Unternehmensgegenstände angegeben werden. Es ist wichtig, sich bei der Gründung zum Unternehmensgegenstand genau Gedanken zu machen. Er begrenzt sozusagen das Handeln der GmbH. Außerhalb des Unternehmensgegenstandes darf die GmbH nicht ohne weiteres tätig werden.
Dokumente für die GmbH-Gründung in Österreich
Für die Gründung einer GmbH in Österreich brauchen Sie in der Regel die nachfolgend aufgeführten Dokumente. Sofern Sie diese Dokumente nicht haben, unterstützen Sie die Partnernotariate auf der notarity-Plattform sehr gerne bei der Erstellung der Dokumente. Bitte beachten Sie: Bei der Gründung einer GmbH ist ein sog. strukturierter Firmenbuchantrag erforderlich. Dieser kann nur mithilfe eines Notariats oder einer Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet werden. Schon aus diesem Grund können die Dokumente nicht vollständig selbstständig ohne rechtliche Beratung vorbereitet werden.
Für die Errichtung Ihrer GmbH brauchen Sie die folgenden Dokumente:
- Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag regelt die Organisation der Gesellschaft. Darin wird etwa festgelegt, wer die GmbH vertreten darf oder wie Gewinne unter den Gesellschafter:innen aufgeteilt werden. Bei einer Ein-Personen-GmbH werden die Regelungen zur Organisation der GmbH anstatt in einem Gesellschaftsvertrag in einer sog. Errichtungserklärung geregelt.
- Beschluss der Gesellschafter:innen zur Bestellung der Geschäftsführer:innen.
- Musterzeichnung der Geschäftsführer:innen. Das ist eine Unterschrift der Geschäftsführer:innen, die beim Firmenbuch hinterlegt wird. Sinn und Zweck dieser Musterunterschrift ist, dass Dritte die Unterschrift der Geschäftsführer:innen mit einer erhaltenen Unterschrift vergleichen können.
- Firmenbuchanmeldung der neuen GmbH.
Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss in seiner bindenden Fassung auf Deutsch verfasst sein. Es ist möglich, zu Informationszwecken eine englische Übersetzung beizufügen. Sofern eine:r der Gesellschafter:innen kein Deutsch versteht, ist der Gründung im Notariat ein:e Dolmetscher:in hinzuzuziehen.
Was kostet eine GmbH-Gründung in Österreich?
Die Kosten für die Gründung einer GmbH hängen von mehreren Faktoren ab. Im Wesentlichen sind die folgenden Umstände für die Kosten maßgeblich:
- Sind alle erforderlichen Dokumente bereits vorbereitet oder sollen diese vom Notariat erstellt werden?
- Wird eine Ein-Personen-GmbH gegründet oder gründen mehrere Personen?
- Ist das Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei für die Einreichung der Dokumente beim Firmenbuch verantwortlich?
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung in Österreich?
Die Gründung einer GmbH kann in Österreich schnell erfolgen. Den notariellen Teil können Sie bei den Partnernotariaten auf der notarity-Plattform innerhalb von 24h erledigen, auch wenn Sie noch keine Dokumente haben. Termine dafür sind kurzfristig verfügbar.
Nach der notariellen Gründung der GmbH müssen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank eröffnen. Auf das Konto ist dann die Stammeinlage einzuzahlen. Das kann einige Tage dauern. Wenn Sie diesen Prozess beschleunigen wollen, können Sie auch bei einem der Partnernotariate auf der notarity-Plattform ein Treuhandkonto eröffnen. Dieses steht dann unmittelbar zur Verfügung. Die Stammeinlage kann direkt auf dieses Konto eingezahlt werden. Das beschleunigt den Gründungsprozess.
Anschließend muss noch das Firmenbuchgericht die GmbH eintragen. Das geschieht nach unserer Erfahrung in aller Regel innerhalb weniger Werktage. Im Einzelfall kann es allerdings Abweichungen geben. Im Stadium zwischen Anmeldung der GmbH und Eintragung im Firmenbuch kann die GmbH aber bereits handeln.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass eine GmbH (bis hin zur Eintragung im Firmenbuch) in Österreich innerhalb weniger Werktage gegründet werden kann.
Vereinfachte GmbH-Gründung
In Österreich gibt es Sonderregeln zum Gründen einer Ein-Personen-GmbH. Bei der Ein-Personen-GmbH besteht die Besonderheit, dass diese ohne Notariatsakt gelingt. Die Gründung kann vollständig digital im Unternehmensservice Portal erfolgen.
Für die vereinfachte GmbH-Gründung gibt es aber nur einen sehr kleinen Anwendungsbereich. Die vereinfachte GmbH-Gründung ist in § 9a GmbHG geregelt. Damit eine vereinfachte GmbH-Gründung infrage kommt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die GmbH darf nur eine:n einzige:n Gesellschafter:in haben;
- Diese:r Gesellschafter:in muss auch Geschäftsführer:in der GmbH sein;
- Die Gründung muss mit einer Errichtungserklärung erfolgen. Für die Gestaltung der Errichtungserklärung bestehen starre Vorgaben. Es können also keine flexiblen Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag getroffen werden.


