Eintragung Firmenbuch

Jakobus Schuster

Jakobus Schuster

CEO | Co-Founder
Online Beglaubigung: Eintragung Firmenbuch

In diesem Beitrag erfahren Sie

  • Was das Firmenbuch ist
  • Wer sich in das Firmenbuch eintragen lassen muss
  • Wie Sie diese Eintragung ganz bequem und noch heute online erledigen können.

Was ist das Firmenbuch?

Beim Firmenbuch handelt es sich ein Verzeichnis, dass für jeden einsehbar ist. In diesem Verzeichnis sind Informationen über Unternehmen abgelegt. Etwa der Sitz des Unternehmens, die Eigentümerstruktur, die Geschäftsführer des Unternehmens etc. Damit kann jeder Mensch Informationen einholen, die wichtig sein können, um mit diesem Unternehmen Geschäfts zu machen.

Wer muss sich in das Firmenbuch eintragen lassen?

In das Firmenbuch müssen sich alle Personen- und Kapitalgesellschaften eintragen lassen. Dazu gehören:

Daneben müssen sich auch Einzelunternehmen eintragen lassen, wenn sie
a) In einem Geschäftsjahr ein Umsatz von EUR 1.000.000 oder mehr erzielt wird oder
b) In zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren ein Umsatz von je EUR 700.000 oder mehr erwirtschaftet wird.

Einzutragen ist zunächst jeweils die Gründung des Unternehmens. Außerdem ist stets die Löschung eines Unternehmens beim Firmenbuch einzutragen, wenn das Unternehmen aufgelöst wird. Daneben muss eine Eintragung in das Firmenbuch erfolgen, wenn sich wichtige Informationen zum Unternehmen ändern. Darunter fällt etwa:

  • Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers bzw. die Abberufung.
  • Die Änderung Adresse des Unternehmens.
  • Die Änderung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages

Praktische Durchführung der Eintragung im Firmenbuch

Eine Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch muss in der Regel beglaubigt werden (vgl. § 11 Abs. 1 UGB). Konkret wird dabei die Unterschrift auf der Firmenbuchanmeldung beglaubigt. Eine solche Beglaubigung durch einen Notar kann über notarity auch bequem online erfolgen. Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.

Die Beglaubigung der elektronischen Unterschrift auf der Anmeldung erfolgt dabei in einem Videocall mit einem Notar. Der Prozess kann in wenigen Minuten online abgeschlossen werden. Termine sind kurzfristig und flexibel verfügbar.

Unsere Partner-Notar:innen kümmern sich dann gerne auch um die Abwicklung beim Firmenbuch. Alternativ kann das auch von deinem Rechtsanwalt / deiner Rechtsanwältin erledigt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter dem nachfolgenden Kontaktformular kontaktieren.

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