Firmenadresse ändern: so funktioniert es online

Wiktoria Stercula

Wiktoria Stercula

Firmenadresse ändern

Das Unternehmen wurde bereits erfolgreich gegründet und im Firmenbuch angemeldet. Nun möchten Sie die Firmenadresse Ihres Betriebes ändern. Je nach dem muss man einige Vorschriften dabei beachten. Wie Sie dies online schnell und unkompliziert erledigen können, erklären wir in diesem Beitrag.

DER GROSSE UNTERSCHIED – innerhalb oder außerhalb der politischen Gemeinde

Verbleibt das Unternehmen in derselben Gemeinde und nur die Firmenadresse ändert sich, bleibt das Grundprinzip gleich, egal ob OG, GmbH oder AG.

  • Personengesellschaft (e.U., OG oder KG): Haftende Gesellschafter:innen müssen persönlich diese Veränderung im Firmenbuch vornehmen. Hierfür wird die persönliche Unterschrift benötigt.
  • Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG): Geschäftsführer:in/Vorstandsmitglieder müssen die Änderung der Anschrift im Firmenbuch persönlich anmelden. Dafür wird die eigenhändige Unterfertigung benötigt, jedoch ist eine Vertretung ebenso erlaubt.

In beiden Fällen kann dies über das Online-Formular „Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)“ getätigt werden. Eine beglaubigte Unterschrift beim Notar ist in diesem Fall nicht notwendig.

Wenn die Änderung des Sitzes außerhalb der Gemeinde betrifft, muss der Gesellschaftsvertrag aktualisiert bzw. neu geschrieben werden.

  • Personengesellschaften: Die Änderung des Sitzes sowie der Adresse muss von allen Gesellschaftern: innen unterzeichnet werden und im Firmenbuch gemeldet werden. Diesbezüglich ist die notarielle oder gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften notwendig.
  • Kapitalgesellschaften: Die Umsiedlung des Sitzes und Änderung der Anschrift muss in der Generalversammlung/Hauptversammlung beschlossen werden. In diesem Fall muss die Satzung durch den Notar:die Notarin beurkundet werden. In weiterem Schritt müssen die Unterschriften der Gesellschafter: innen/der Aktionär: innen vom Notar: in beglaubigt werden, da der Gesellschaftsvertrag sich ändert.

Auch eingetragene Unternehmen (e.U.), sind verpflichtet diese Änderungen im Firmenbuch zu melden. In Bezug darauf wird ebenfalls unterschieden, ob die Verlegung innerhalb oder außerhalb der Gemeinde stattfindet. Innerhalb der Gemeinde kann diese Veränderung auch durch eine Vertretungsperson vorgenommen werden. Außerhalb der Gemeinde muss dies persönlich durch den Einzelunternehmer:in unterzeichnet werden und diese Unterschrift muss notariell oder gerichtlich beglaubigt werden. (§30 UGB)

Online Firmenadresse ändern mit notarity

Mit notarity können Sie schnell und flexibel Unterschriften zum Ändern der Firmenadresse Beglaubigungen lassen. Unsere Partner-Notar:innen stehen Ihnen gerne dafür zur Verfügung.

Die Beglaubigung der Unterschriften findet in einem Online-Verfahren mittels Videochat statt. Sie müssen daher nicht persönlich eine Noter:in aufsuchen.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Online Beglaubigungen.

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