Herabsetzung des GmbH-Mindestkapitals

Jakobus Schuster

Jakobus Schuster

CEO | Co-Founder

Kapitalherabsetzung bei einer GmbH: Was sperrig daherkommt, ist für Gründer:innen die Möglichkeit, EUR 25.000 aus Ihrer GmbH völlig steuerfrei auszuzahlen. In diesem Beitrag erklären wir, wie Gründer:innen eine Kapitalherabsetzung bei einer GmbH ganz einfach und online durchführen können.

Was ist eine Kapitalherabsetzung?

Das Stammkapital einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist das Grundkapital, das von den Gesellschaftern bei der Gründung der GmbH zur Verfügung gestellt wird. Es ist die Mindestsumme, die für die Errichtung der GmbH erforderlich ist und dient als Sicherheit für Gläubiger. Das Stammkapital bildet die finanzielle Grundlage der GmbH und trägt zur Haftungsbeschränkung der Gesellschafter bei. 

Bislang betrug das Mindeststammkapital einer GmbH in Österreich EUR 35.000. Mit Einführung der flexiblen Kapitalgesellschaft in Österreich Anfang 2024 wurde auch das GmbH Gesetz geändert und das Mindeststammkapital auf EUR 10.000 reduziert. Österreichische GmbHs die bislang ein Stammkapital von EUR 35.000 oder mehr haben, können ihr Stammkapital damit auf EUR 10.000 reduzieren. Das bedeutet, dass den Gläubigern ein geringeres Stammkapital als Haftungssumme im Insolvenzfall zur Verfügung steht. Unmittelbare operative Auswirkungen auf die GmbH hat die Herabsetzung des Stammkapitals nicht. 

Steuerfreie Ausschüttung

Sofern eine GmbH ihr Stammkapital von EUR 35.000 auf EUR 10.000 reduziert, kann die Gesellschaft EUR 25.000 an die Gesellschafter ausschütten. Diese EUR 25.000 Differenz können steuerfrei an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Es besteht damit die Möglichkeit, diese Summe ins Privatvermögen zu holen, ohne dass hier die Kapitalertragsteuer anfällt. 

Wie funktioniert eine Kapitalherabsetzung?

Für die Kapitalherabsetzung ist die Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Dafür muss ein Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen erfolgen. Der Beschluss der Gesellschafter muss notariell beurkundet werden. Die Herabsetzung des Stammkapitals muss sodann beim Firmenbuch angemeldet werden. 

Die Kapitalherabsetzung können Sie kurzfristig & digital bei unseren Partner Notariaten online durchführen. Unsere Partner-Notar:innen sind Experten bei diesem Vorgang und beraten Sie gerne dazu. In weniger als 24h können diese für Sie alle erforderlichen Dokumente für die Kapitalherabsetzung erstellen und diese dann für Sie auch durchführen. 

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