Bestellung Geschäftsführer

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Wiktoria Stercula

Geschäftsführer bestellen

Wer eine neue Geschäftsführer:in in einer GmbH bestellt, hat bis dahin häufig schon einen langen Weg absolviert. Nicht selten sind dabei bereits Auswahlprozesse durchlaufen. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick dazu, wie der letzte Schritt, die formale Bestellung von einem Geschäftsführer beim Notar gelingt.

Wer kann ein Geschäftsführer werden?

Der zukünftig bestellte Geschäftsführer der GmbH muss eine natürliche Person sein. Diese Person muss handlungsfähig sein, da sie gerichtlich und außergerichtlich die GmbH vertritt. Nicht handlungsfähig sind zB minderjährige und geisteskranke Personen. Der künftige Geschäftsführer muss kein Gesellschafter der GmbH sein, um seine Position als Geschäftsführer einzunehmen.

Es werden keine besonderen Qualifikationen vom Geschäftsführer verlangt, außer dieser soll die GmbH nicht nur handelsrechtlich, sondern auch gewerberechtlich vertreten. In diesem Fall müssen die gewerblichen Forderungen erfüllt werden.

Arten der Bestellung des Geschäftsführers

Es gibt zwei Varianten, wie der neue Geschäftsführer bestellt werden kann:

  • Die Bestellung des Geschäftsführers kann aufgrund des Beschluss, welcher während der Generalversammlung durch die Gesellschafter:innen entschieden wurde, erfolgen.
  • Eine weitere Möglichkeit den Geschäftsführer zu bestellen, ist diesen im Gesellschaftsvertrag einzutragen bzw. festlegen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist.

Es wird empfohlen, wenn eine Einzelvertretung der GmbH vereinbart wurde, auch eine Vertretung des Geschäftsführers vorherzusehen. Da die GmbH ohne Geschäftsführer nicht handlungsfähig ist. Zur Not kann durch das Gericht ein Geschäftsführer bestellt werden.

Online Bestellung des Geschäftsführers mit notarity

Zur Bestellung von einem neuen Geschäftsführer ist es in der Praxis deutlich einfacher, mit einem Beschluss der Gesellschafter zu arbeiten. Ein solcher Beschluss muss notariell beglaubigt werden (vgl. § 17 Abs. 1 GmbHG). Darüber hinaus ist die Musterfirmazeichnnung des neuen Geschäftsführers zu beglaubigen. Zuletzt muss auch die Firmenbucheingabe beglaubigt werden. Zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers müssen also Unterschriften auf den folgenden Dokumenten notariell beglaubigt werden:

  • Beschluss der Gesellschafter zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers
  • Musterfirmazeichnung des neuen Geschäftsführers
  • Anmeldung des neuen Geschäftsführers beim Firmenbuch

Alle diese Beglaubigungen können bequem und online über notarity abgewickelt werden. Termine dafür können noch heute stattfinden. Sofern die Dokumente, die beglaubigt werden sollen, noch nicht zur Verfügung stehen, entwerfen unsere Partner-Notariate auch gerne die benötigten Dokumente.

Die Kosten für den Termin hängen von der Anzahl der Unterschriften ab, die im Termin beglaubigt werden. Gerne geben wir Auskunft über die konkreten Kosten, wenn Sie das untenstehende Kontaktformular ausfüllen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur GmbH und der Gründung

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