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Nur für das Vereinigte Königreich

Für britische Unternehmen

Certificate of Good Standing für Ihr britisches Unternehmen

Der Nachweis, dass Ihr britisches Unternehmen eingetragen und aktiv ist: im Eilverfahren, beglaubigt von Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich, mit Papier-Apostille.

  • Bei der Buchung das Vereinigte Königreich als Zielland wählen
Alle Leistungen

Was ein Certificate of Good Standing ist

Das Certificate of Good Standing ist ein offizielles Dokument, typischerweise ausgestellt von Companies House, das bestätigt, dass ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, allen Meldepflichten nachgekommen ist und weder gelöscht noch aufgelöst wurde. Banken, Behörden und Geschäftspartner:innen im Ausland können es verlangen. Auf notarity bekommen Sie es im Eilverfahren, beglaubigt von Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich, inklusive der Organisation der Papier- Apostille.

Beides gebraucht?

Certificate of Good Standing und Satzung als Set

Wenn die empfangende Stelle auch die beglaubigte Satzung des Unternehmens braucht, buchen Sie beides zusammen als ein Express-Set, beglaubigt und mit Papier-Apostille. Ein Certificate of Good Standing kann auch bestätigen, dass eine Fachkraft, etwa Rechtsanwält:innen, bei ihrer Berufskammer eingetragen ist: Beschreiben Sie bei der Buchung, was Sie brauchen.

Zur beglaubigten Satzung

Was Sie brauchen

  • Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon

    Zum Service gehört ein Videotermin mit UK-Notar:innen.

  • Ein gültiger Lichtbildausweis

    Für die Identitätsprüfung vor dem Termin.

  • Die Angaben zum Unternehmen

    Beschreiben Sie bei der Buchung im Textfeld, was Sie brauchen. Dokumente können Sie zur Information anhängen; sie werden nicht selbst beglaubigt.

  • Eine Lieferadresse, wenn Sie den Ausdruck möchten

    Der Ausdruck wird separat gebucht, mit Standard- oder Expressversand.

So funktioniert's

So funktioniert's

  1. Mit UK als Zielland buchen

    Wählen Sie das Vereinigte Königreich als Zielland und das Certificate of Good Standing oder das Set mit der Satzung. Beschreiben Sie, was Sie brauchen, und buchen Sie bei Bedarf den Ausdruck dazu.

  2. Identifizieren und Termin wahrnehmen

    Sie verifizieren Ihre Identität und nehmen am Videotermin mit UK-Notar:innen teil.

  3. Beglaubigt und apostilliert

    Partnernotar:innen beglaubigen das Dokument, und es erhält eine britische Papier- Apostille des FCDO, der zuständigen britischen Behörde.

So funktioniert es

Häufig gestellte Fragen

Alle Fragen

Bekomme ich die Satzung gleich mit?

Ja. Buchen Sie das Set aus Certificate of Good Standing und Satzung: Beide werden zusammen beglaubigt und apostilliert, im selben Eilverfahren.

Ist die Apostille enthalten?

Ja. Das Dokument ist mit einer britischen Papier-Apostille versehen, da es meist außerhalb des Vereinigten Königreichs gebraucht wird. Im Zweifel klären Sie vor der Buchung, was die empfangende Stelle braucht.

Ist ein Ausdruck enthalten?

Nein. Ein Ausdruck per Post wird separat gebucht, mit Standard- oder Expressversand.

Brauche ich einen Termin?

Ja. Zum Service gehört nach der Identitätsprüfung ein Videotermin mit Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich.

Buchen Sie jetzt einen Termin

Wählen Sie das Vereinigte Königreich als Zielland und das Certificate of Good Standing oder das Set mit der Satzung.