Nur für das Vereinigte Königreich
Für britische Unternehmen
Beglaubigte Satzung für Ihr britisches Unternehmen
Die Satzung (Articles of Association) Ihres britischen Unternehmens, im Eilverfahren beglaubigt von Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich, mit Papier-Apostille für das Ausland.
- Bei der Buchung das Vereinigte Königreich als Zielland wählen
Was eine beglaubigte Satzung ist
Die Articles of Association sind die Satzung eines britischen Unternehmens: die Regeln, nach denen es geführt wird. Banken, Behörden und Geschäftspartner:innen im Ausland können eine beglaubigte Fassung als Nachweis verlangen. Auf notarity beglaubigen Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich sie im Eilverfahren, inklusive der Organisation der Papier-Apostille.
Beides gebraucht?
Satzung und Certificate of Good Standing als Set
Wenn die empfangende Stelle auch einen Nachweis braucht, dass das Unternehmen eingetragen und aktiv ist, buchen Sie beides zusammen als ein Express-Set, beglaubigt und mit Papier- Apostille.
Zum Certificate of Good StandingWas Sie brauchen
Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon
Zum Service gehört ein Videotermin mit UK-Notar:innen.
Ein gültiger Lichtbildausweis
Für die Identitätsprüfung vor dem Termin.
Die Angaben zum Unternehmen
Beschreiben Sie bei der Buchung im Textfeld, was Sie brauchen. Dokumente können Sie zur Information anhängen; sie werden nicht selbst beglaubigt.
Eine Lieferadresse, wenn Sie den Ausdruck möchten
Der Ausdruck wird separat gebucht, mit Standard- oder Expressversand.
So funktioniert's
So funktioniert's
So funktioniert's
So funktioniert's
Mit UK als Zielland buchen
Wählen Sie das Vereinigte Königreich als Zielland und die Satzung oder das Set mit dem Certificate of Good Standing. Beschreiben Sie, was Sie brauchen, und buchen Sie bei Bedarf den Ausdruck dazu.
Identifizieren und Termin wahrnehmen
Sie verifizieren Ihre Identität und nehmen am Videotermin mit UK-Notar:innen teil.
Beglaubigt und apostilliert
Partnernotar:innen beglaubigen das Dokument, und es erhält eine britische Papier- Apostille des FCDO, der zuständigen britischen Behörde.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich das Certificate of Good Standing gleich mit?
Ja. Buchen Sie das Set aus Satzung und Certificate of Good Standing: Beide werden zusammen beglaubigt und apostilliert, im selben Eilverfahren.
Ist die Apostille enthalten?
Ja. Das Dokument ist mit einer britischen Papier-Apostille versehen, da es meist außerhalb des Vereinigten Königreichs gebraucht wird. Im Zweifel klären Sie vor der Buchung, was die empfangende Stelle braucht.
Ist ein Ausdruck enthalten?
Nein. Ein Ausdruck per Post wird separat gebucht, mit Standard- oder Expressversand.
Brauche ich einen Termin?
Ja. Zum Service gehört nach der Identitätsprüfung ein Videotermin mit Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich.
Buchen Sie jetzt einen Termin
Wählen Sie das Vereinigte Königreich als Zielland und die Satzung oder das Set mit dem Certificate of Good Standing.

