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Nur für das Vereinigte Königreich

Für britische Unternehmen

Beglaubigte Satzung für Ihr britisches Unternehmen

Die Satzung (Articles of Association) Ihres britischen Unternehmens, im Eilverfahren beglaubigt von Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich, mit Papier-Apostille für das Ausland.

  • Bei der Buchung das Vereinigte Königreich als Zielland wählen
Alle Leistungen

Was eine beglaubigte Satzung ist

Die Articles of Association sind die Satzung eines britischen Unternehmens: die Regeln, nach denen es geführt wird. Banken, Behörden und Geschäftspartner:innen im Ausland können eine beglaubigte Fassung als Nachweis verlangen. Auf notarity beglaubigen Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich sie im Eilverfahren, inklusive der Organisation der Papier-Apostille.

Beides gebraucht?

Satzung und Certificate of Good Standing als Set

Wenn die empfangende Stelle auch einen Nachweis braucht, dass das Unternehmen eingetragen und aktiv ist, buchen Sie beides zusammen als ein Express-Set, beglaubigt und mit Papier- Apostille.

Zum Certificate of Good Standing

Was Sie brauchen

  • Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon

    Zum Service gehört ein Videotermin mit UK-Notar:innen.

  • Ein gültiger Lichtbildausweis

    Für die Identitätsprüfung vor dem Termin.

  • Die Angaben zum Unternehmen

    Beschreiben Sie bei der Buchung im Textfeld, was Sie brauchen. Dokumente können Sie zur Information anhängen; sie werden nicht selbst beglaubigt.

  • Eine Lieferadresse, wenn Sie den Ausdruck möchten

    Der Ausdruck wird separat gebucht, mit Standard- oder Expressversand.

So funktioniert's

So funktioniert's

  1. Mit UK als Zielland buchen

    Wählen Sie das Vereinigte Königreich als Zielland und die Satzung oder das Set mit dem Certificate of Good Standing. Beschreiben Sie, was Sie brauchen, und buchen Sie bei Bedarf den Ausdruck dazu.

  2. Identifizieren und Termin wahrnehmen

    Sie verifizieren Ihre Identität und nehmen am Videotermin mit UK-Notar:innen teil.

  3. Beglaubigt und apostilliert

    Partnernotar:innen beglaubigen das Dokument, und es erhält eine britische Papier- Apostille des FCDO, der zuständigen britischen Behörde.

So funktioniert es

Häufig gestellte Fragen

Alle Fragen

Bekomme ich das Certificate of Good Standing gleich mit?

Ja. Buchen Sie das Set aus Satzung und Certificate of Good Standing: Beide werden zusammen beglaubigt und apostilliert, im selben Eilverfahren.

Ist die Apostille enthalten?

Ja. Das Dokument ist mit einer britischen Papier-Apostille versehen, da es meist außerhalb des Vereinigten Königreichs gebraucht wird. Im Zweifel klären Sie vor der Buchung, was die empfangende Stelle braucht.

Ist ein Ausdruck enthalten?

Nein. Ein Ausdruck per Post wird separat gebucht, mit Standard- oder Expressversand.

Brauche ich einen Termin?

Ja. Zum Service gehört nach der Identitätsprüfung ein Videotermin mit Partnernotar:innen im Vereinigten Königreich.

Buchen Sie jetzt einen Termin

Wählen Sie das Vereinigte Königreich als Zielland und die Satzung oder das Set mit dem Certificate of Good Standing.