Was ist eigentlich eine Musterfirmazeichnung? Wann brauche ich diese und wie kann diese online beglaubigt werden? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Musterfirmazeichnung wissen müssen.
Was ist eine Musterfirmazeichnung?
Eine Musterfirmazeichnung (auch Musterzeichnung genannt) ist eine händische Unterschrift, die zu Vergleichszwecken abgegeben wird. Diese Musterunterschrift wird beim Firmenbuch hinterlegt. Die Musterunterschrift ist dann öffentlich einsehbar. Erhält man dann etwa einen händisch unterschriebenen Vertrag, kann diese Unterschrift mit der beim Firmenbuch hinterlegten Musterunterschrift verglichen werden.
Der Sinn und Zweck der Musterzeichnung liegt damit darin, dass man händische Signaturen Personen zuordnen kann, die Unternehmen vertreten.
Wer muss eine Musterzeichnung abgeben?
Die Musterzeichnung muss von Personen abgegeben werden, die für Unternehmen handeln, diese also vertreten. Das sind:
- Einzelunternehmer:innen, wenn sie im Firmenbuch eingetragen sind
- Gesellschafter:innen von Offenen Gesellschaften und der Komplementär einer Kommanditgesellschaft
- Geschäftsführer:innen
- Prokurist:innen einer GmbH
Musterfirmazeichnung online beglaubigen lassen
Die Musterzeichnung muss beglaubigt werden, damit diese beim Firmenbuch hinterlegt werden kann. Das kann auch ohne weiteres online bei einem Partner-Notariat von notarity erfolgen. Für die online Beglaubigung einer Musterzeichnung gibt es zwei Möglichkeiten:
- In dem online Termin wird die ausgedruckte Musterfirmazeichnung vor der Kamera händisch unterschrieben, dann eingescannt und dann mit der elektronischen Signatur der Partei signiert.
- Die Musterfirmazeichnung wird bereits vor dem Termin händisch unterschreiben und eingescannt. Im online Notartermin erkennt die Partei dann an, dass es sich um seine händische Unterschrift handelt und unterfertigt das Dokument elektronisch.
Buchen Sie jetzt einen Termin und lassen Sie die Musterzeichnung noch heute beglaubigen.
Allgemeine Informationen zur online Beglaubigung von Unterschriften finden Sie hier.