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Nur für Spanien

Erbschaft in Spanien

In Spanien erben, während Sie im Ausland leben

Die Erklärungen, die spanische Notar:innen von Erb:innen im Ausland brauchen, etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, im Videotermin beglaubigt von Partnernotar:innen auf notarity, mit Apostille und Papieroriginal.

Alle Leistungen

Was Erb:innen im Ausland online unterschreiben können

Eine Erbschaft in Spanien wird mit einer Urkunde vor spanischen Notar:innen abgeschlossen (escritura de aceptación y adjudicación de herencia). Erb:innen, die im Ausland leben, müssen dafür nicht anreisen.

Bevor Sie buchen

  • Ein gültiges Ausweisdokument

    Für die Identitätsprüfung vor dem Termin.

  • Das Dokument Ihrer Anwält:innen

    Die Erklärung oder Vollmacht, die Ihre Anwält:innen oder die spanischen Notar:innen entworfen haben, als PDF.

  • Apostille und Papierausfertigung

    Buchen Sie beides gleich dazu. Die Erbschaft wird im Grundbuch eingetragen, und das Grundbuchamt braucht das Papieroriginal.

So funktioniert es

Ihre Erbschaftsdokumente in vier Schritten

  1. Mit Spanien als Zielland buchen

    Buchen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung, laden Sie das Dokument hoch und buchen Sie Apostille und Papierausfertigung dazu.

  2. Identität verifizieren

    Online, vor dem Termin, mit einem gültigen Ausweisdokument.

  3. Im Videotermin unterschreiben

    Die Partnernotar:innen identifizieren Sie, gehen das Dokument mit Ihnen durch und beglaubigen Ihre Unterschrift.

  4. Das Papieroriginal geht nach Spanien

    Das beglaubigte Dokument liegt direkt nach dem Termin in Ihrem Konto, und die Papierausfertigung geht per Kurier an Ihre Anwält:innen oder an Sie.

So funktioniert es

Häufig gestellte Fragen

Zu den FAQ

Kann ich online ein Testament errichten?

Nein. Testamente können nicht aus der Ferne errichtet werden. Erklärungen zu einem bereits eingetretenen Erbfall, etwa die Annahme oder Ausschlagung, schon.

Brauche ich die Papierausfertigung?

Ja. Die Erbschaftsurkunde wird im Grundbuch eingetragen, und das Grundbuchamt akzeptiert aus dem Ausland nur das Papieroriginal. Buchen Sie die Papierausfertigung gleich dazu.

Soll ich die Erklärung selbst unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen?

Beides geht. Fragen Sie Ihre Anwält:innen in Spanien, was sie brauchen: Mit einer Vollmacht können sie die Urkunde für Sie unterschreiben.

Mehrere Erb:innen leben in verschiedenen Ländern. Können alle unterschreiben?

Ja. Alle Erb:innen unterschreiben von dort, wo sie gerade sind, im selben Termin oder in getrennten.

Eine Erbschaft in Spanien vom Ausland aus regeln

Unterschreiben Sie Ihre Erklärung oder Vollmacht im Videotermin. Partnernotar:innen auf notarity beglaubigen sie, mit Apostille und dem Papieroriginal für Spanien.