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Vertretungsnachweis

Für ein Unternehmen unterschreiben und die Befugnis gleich mit belegen

Buchen Sie den Vertretungsnachweis dazu, und die Partnernotar:innen bestätigen im Beglaubigungsvermerk, dass Sie für das Unternehmen unterschreiben durften, etwa als Geschäftsführer:in.

Alle Leistungen

Was ein Vertretungsnachweis ist

Eine notarielle Bestätigung, dass die unterzeichnende Person befugt ist, für ein Unternehmen zu unterschreiben. Sie buchen ihn zu einer Beglaubigung dazu, wie eine Apostille.

Bevor Sie buchen

  • Nur für ein bestehendes Unternehmen

    Sie brauchen ihn nicht, wenn Sie als Privatperson unterschreiben oder die Gründungsdokumente eines Unternehmens unterzeichnen, das es noch nicht gibt.

  • Nachweise, falls das Register nicht reicht

    Zum Beispiel ein Registerauszug, die Satzung oder der Beschluss, mit dem Sie bestellt wurden. Laden Sie ihn zu Ihrem Termin hoch.

  • Unternehmen ohne öffentliches Register

    Ist Ihr Unternehmen in keinem öffentlichen Register eingetragen, laden Sie ein Certificate of Good Standing oder of Incumbency hoch, oder einen Vorstandsbeschluss, der Ihre Befugnis zeigt.

So funktioniert es

Ihr Vertretungsnachweis in vier Schritten

  1. Buchen und Vertretungsnachweis dazubuchen

    Buchen Sie die Beglaubigung, etwa eine Unterschriftsbeglaubigung, laden Sie Ihr Dokument hoch und buchen Sie den Vertretungsnachweis dazu. Geht das Dokument ins Ausland, nehmen Sie die Apostille gleich mit.

  2. Nachweise hochladen, falls nötig

    Ist Ihre Befugnis in keinem öffentlichen Register ersichtlich, laden Sie die Dokumente hoch, die sie belegen.

  3. Identität verifizieren und unterschreiben

    Verifizieren Sie vor dem Termin Ihre Identität und unterschreiben Sie dann im Videotermin. Die Partnernotar:innen bestätigen Ihre Befugnis im Beglaubigungsvermerk.

  4. Dokument herunterladen

    Das beglaubigte Dokument mit dem Vertretungsnachweis liegt in Ihrem notarity-Konto. Braucht die empfangende Stelle das Papieroriginal, buchen Sie eine Papierausfertigung dazu.

So funktioniert es

Häufig gestellte Fragen

Zu den FAQ

Brauche ich einen Vertretungsnachweis?

Nur wenn Sie für ein bestehendes Unternehmen unterschreiben und die empfangende Stelle eine Bestätigung braucht, dass Sie dazu befugt waren. Sie brauchen ihn nicht, wenn Sie als Privatperson unterschreiben oder das Unternehmen noch nicht existiert, etwa bei den Gründungsdokumenten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor der Buchung: Ein irrtümlich gebuchter Vertretungsnachweis muss erstattet werden.

Wie prüfen die Notar:innen meine Befugnis?

Wo möglich, sehen die Partnernotar:innen in öffentlich zugänglichen Registern nach, etwa im Handelsregister. Braucht es weitere Nachweise, meldet sich notarity bei Ihnen. Sie können unterstützende Dokumente auch selbst zu Ihrem Termin hochladen.

Was kann ich als Nachweis meiner Befugnis hochladen?

Üblich sind ein Handelsregisterauszug, die Satzung oder der Gesellschafter- oder Vorstandsbeschluss, mit dem Sie bestellt wurden, zum Beispiel als Geschäftsführer:in.

Ich wurde gerade erst bestellt und stehe noch nicht im Register. Kann ich trotzdem unterschreiben?

Ja. Laden Sie den Beschluss oder Registerauszug hoch, der Ihre Bestellung zeigt. Darauf gestützt bestätigen die Partnernotar:innen Ihre Befugnis.

Ich habe das Dokument schon unterschrieben. Kann ich meine Befugnis trotzdem bestätigen lassen?

Ja, mit einer eigenen Bescheinigung. Buchen Sie eine Tatsachenbeurkundung: Die Partnernotar:innen bestätigen, dass Sie an einem bestimmten Tag befugt waren, für das Unternehmen zu unterschreiben. Dafür brauchen Sie weder einen Termin noch eine Unterschrift. Geben Sie bei der Buchung die Daten der Person an, die für das Unternehmen unterschrieben hat.

Brauche ich ihn für eine Vollmacht für Spanien?

Wenn ein Unternehmen die Vollmacht erteilt, etwa für eine spanische Steuernummer, ein Bankkonto oder eine Gründung, ja. Wenn Sie sie als Privatperson erteilen, etwa für Ihre NIE, nein.

Für Ihr Unternehmen unterschreiben, von überall

Buchen Sie Ihre Beglaubigung und den Vertretungsnachweis dazu. Partnernotar:innen auf notarity bestätigen Ihre Befugnis im selben Termin.