Nur für Spanien
NIF für Spanien
Die NIF-Vollmacht Ihres Unternehmens, online beglaubigt
Für Immobilienkäufe, Konten oder Investitionen in Spanien braucht ein ausländisches Unternehmen eine spanische Steuernummer (NIF). Partnernotar:innen auf notarity beglaubigen Vollmacht und Firmendokumente für Ihre Anwält:innen.
Was die NIF ist und wo notarity ins Spiel kommt
Die NIF ist die Steuernummer, die die spanische Steuerbehörde (AEAT) einem Unternehmen vergibt. Beantragt wird sie von Ihren Anwält:innen oder Ihrer gestoría, nicht von notarity. Dafür brauchen sie von Ihnen eine beglaubigte Vollmacht und den Nachweis, dass das Unternehmen existiert und wer es vertritt.
Bevor Sie buchen
Der Ausweis der Geschäftsführung
Ein gültiges Ausweisdokument der Person, die unterschreibt. Mehr nicht, wenn das Unternehmen in einem öffentlichen Register steht.
Unternehmen in keinem öffentlichen Register?
Dann laden Sie ein Certificate of Good Standing oder of Incumbency hoch, oder einen Vorstandsbeschluss, der die Befugnis der unterzeichnenden Person zeigt.
Ein gemeinsames PDF
Laden Sie Dokumente, die zusammengehören, etwa die Vollmacht und das Firmenzertifikat, als ein PDF hoch.
So funktioniert es
Ihre NIF-Dokumente in vier Schritten
So funktioniert es
Ihre NIF-Dokumente in vier Schritten
Mit Spanien als Zielland buchen
Buchen Sie für die Vollmacht eine Unterschriftsbeglaubigung mit Vertretungsnachweis und für die Firmendokumente beglaubigte Kopien. Nehmen Sie zu jedem die Apostille dazu.
Dokumente hochladen
Die Vollmacht, die Ihre Anwält:innen entworfen haben, die Firmendokumente und gegebenenfalls Nachweise der Vertretungsbefugnis.
Die Geschäftsführung unterschreibt im Videotermin
Nach der Identitätsprüfung unterschreibt die Geschäftsführung im Videotermin und zeigt die Originale der zu beglaubigenden Dokumente.
An Ihre Anwält:innen weitergeben
Laden Sie die beglaubigten Dokumente mit Apostille aus Ihrem Konto herunter und geben Sie sie weiter. Wollen Ihre Anwält:innen das Papieroriginal, buchen Sie eine Papierausfertigung dazu.
Häufig gestellte Fragen
Beantragt notarity die NIF?
Nein. Den Antrag bei der spanischen Steuerbehörde stellen Ihre Anwält:innen oder Ihre gestoría. Partnernotar:innen auf notarity beglaubigen die Vollmacht und die Firmendokumente, die sie dafür brauchen.
Brauche ich eine Papierausfertigung?
Meistens nicht: Die spanische Steuerbehörde akzeptiert die digitalen Originale. Manche Anwält:innen wollen trotzdem das Papieroriginal. Klären Sie das daher vor der Buchung.
Braucht die Vollmacht eine beeidigte Übersetzung?
Nicht, wenn sie auf Spanisch oder zweisprachig mit Spanisch verfasst ist: Beglaubigungsvermerk und Apostille sind bereits auf Spanisch. Englische Firmendokumente brauchen meist trotzdem eine beeidigte Übersetzung.
Unsere Geschäftsführung wurde gerade erst bestellt und steht noch nicht im Register. Was nun?
Laden Sie den Beschluss oder Registerauszug hoch, der die Bestellung zeigt. Darauf gestützt bestätigen die Partnernotar:innen die Vertretungsbefugnis.
Unser Unternehmen steht in keinem öffentlichen Register. Geht es trotzdem?
Ja, etwa bei einem Unternehmen aus Delaware, New York oder Panama. Laden Sie ein Certificate of Good Standing oder of Incumbency hoch, oder einen Vorstandsbeschluss, der zeigt, wer für das Unternehmen unterschreiben darf.
Mehrere unserer Gesellschafter:innen brauchen Dokumente für Spanien. Können sie getrennt unterschreiben?
Ja. Alle Unterzeichner:innen nehmen von dort teil, wo sie gerade sind. Im Unternehmens-Dashboard bereiten Sie den Fall einmal vor und schicken allen einen Link, über den sie sich einen Termin aussuchen.
Lassen Sie die NIF-Dokumente Ihres Unternehmens beglaubigen
Die Geschäftsführung unterschreibt im Videotermin, Partnernotar:innen auf notarity beglaubigen die Vollmacht und die Firmendokumente, und die Apostille ist auf Spanisch.

