Wo auf der Welt können beglaubigte Dokumente eingesetzt werden?

Die Dokumente auf denen Sie bei unseren Partner-Notariaten Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, können fast auf der ganzen Welt eingesetzt werden.

Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erfolgt durch eine Partner-Notar:in aus Österreich. In Österreich können die Urkunden ohne weiteres eingesetzt werden.

Österreich hat mit vielen europäischen Staaten bilaterale Abkommen, nach denen notariell beglaubigte Urkunden im jeweils anderen Land ohne Apostille oder sonstige Förmlichkeit zu akzeptieren sind. Das sind: Deutschland, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,  Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.

Zum Einsatz in anderen Staaten benötigen Sie eine Apostille. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einholung einer Apostille. Das dauert rund 24h nachdem Sie bei einer Partner-Notar:in online signiert haben. Sprechen Sie uns dafür gerne an.

Bei einem Einsatz der Urkunde außerhalb Österreichs empfehlen wir, dieses Vorgehen mit dem Empfänger der Urkunde oder mit Ihrem Rechtsberater abzusprechen. Wir können nicht garantieren, dass Urkunden angenommen werden.

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