Wo auf der Welt können beglaubigte Dokumente eingesetzt werden?

Die Dokumente auf denen Sie bei unseren Partner-Notariaten Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, können fast auf der ganzen Welt eingesetzt werden.

Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erfolgt durch eine Partner-Notar:in aus Österreich. In Österreich können die Urkunden ohne weiteres eingesetzt werden.

Österreich hat mit vielen europäischen Staaten bilaterale Abkommen, nach denen notariell beglaubigte Urkunden im jeweils anderen Land ohne Apostille oder sonstige Förmlichkeit zu akzeptieren sind. Das sind: Deutschland, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,  Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.

Zum Einsatz in anderen Staaten benötigen Sie eine Apostille. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einholung einer Apostille. Das dauert rund 24h nachdem Sie bei einer Partner-Notar:in online signiert haben. Sprechen Sie uns dafür gerne an.

Verwendung von Cookies

Wir verwenden Cookies, damit die Nutzung unserer Website möglichst komfortabel ist und um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Weitere Informationen über die verschiedenen Arten von Cookies, die wir verwenden, befinden sich in unserer Datenschutzerklärung. Dort können die Cookie-Einstellungen jederzeit angepasst werden.