Erhalte ich eine Papierurkunde?

Grundsätzlich sind die digitalen Dokumente die Originalurkunden. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Papierurkunde.

Die Dokumente, welche im Termin unterschrieben werden, stehen nach dem Termin allesamt als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Dokumente sind mit qualifiziert elektronischen Signaturen unterschrieben. Sowohl die Parteien als auch die Notar:in unterfertig das Dokument mit einer qualifiziert elektronischen Signatur.

Auf Wunsch kann von dem digitalen Dokument auch eine beglaubigte Abschrift vom Partner-Notariat erstellt werden. Diese physische Abschrift ist dann auch vom Partner-Notariat signiert und mit dem Stempel des Notariats versehen.

Sofern Sie eine beglaubigte Abschrift wünschen, geben Sie das bitte im Buchungsprozess an.

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