Grundsätzlich sind die digitalen Dokumente die Originalurkunden. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Papierurkunde.
Die Dokumente, welche im Termin unterschrieben werden, stehen nach dem Termin allesamt als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Dokumente sind mit qualifiziert elektronischen Signaturen unterschrieben. Sowohl die Parteien als auch die Notar:in unterfertig das Dokument mit einer qualifiziert elektronischen Signatur.
Auf Wunsch kann von dem digitalen Dokument auch eine beglaubigte Abschrift vom Partner-Notariat erstellt werden. Diese physische Abschrift ist dann auch vom Partner-Notariat signiert und mit dem Stempel des Notariats versehen.
Sofern Sie eine beglaubigte Abschrift wünschen, geben Sie das bitte im Buchungsprozess an.