In-vitro-Fertilisation und der Notariatsakt

Lisa Marie Breyer

Lisa Marie Breyer

Ein erfülltes Familienleben ist ein großer Traum vieler Paare auf der ganzen Welt. Doch manchmal kann der Weg zur Elternschaft herausfordernder sein als gedacht. In solchen Fällen kann die medizinisch unterstützte Fortpflanzung, insbesondere die In-vitro-Fertilisation (IVF), zur Rettung kommen. Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist in Österreich eine medizinisch unterstützte Fortpflanzungsmethode, die bestimmten rechtlichen Bestimmungen unterliegt. 

Österreich hat spezifische rechtliche Bestimmungen geschaffen, die den Kinderwunsch unterstützen sowie den dabei erforderlichen Notariatsakt auch online möglich machen.

In diesem informativen Blogbeitrag werfen wir einen umfassenden Blick auf das Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich. Wir erforschen, unter welchen Umständen Paare Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung haben und insbesondere die Bedeutung des Notariatsakts bei der Zustimmung zur IVF. Zusätzlich werfen wir einen Blick darauf, wie notarity  den Prozess der Zustimmung erleichtert und beschleunigt. 

Wann ist eine In-vitro-Fertilisation möglich?

Gemäß diesen Bestimmungen ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zulässig.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, unter denen eine IVF durchgeführt werden kann. 

  1. Erstens müssen nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und den Ehegatten oder Lebenspartnerinnen zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos sein. 
  2. Zweitens kann eine IVF in Betracht gezogen werden, wenn der Geschlechtsverkehr aufgrund der ernsten Gefahr der Übertragung einer schweren Infektionskrankheit auf Dauer nicht zumutbar ist. 
  3. Drittens kann eine IVF angewendet werden, um bei zwei Frauen in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft eine Schwangerschaft herbeizuführen. 
  4. Viertens kann eine IVF im Rahmen einer zulässigen Präimplantationsdiagnostik notwendig sein. 

Zustimmung In-vitro-Fertilisation

Die Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Ehegatten, der eingetragenen Partner oder der Lebensgefährten gestattet. 

Die Zustimmung zur Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung kann nur von den Ehegatten, eingetragenen Partnern oder Lebensgefährten persönlich erteilt werden. Eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht zulässig. Die Zustimmung kann nur von einer Person erteilt werden, die entscheidungsfähig ist.

Die Zustimmung beider Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten darf zum Zeitpunkt des Einbringens von Samen, Eizellen oder entwicklungsfähigen Zellen in den Körper der Frau nicht älter als zwei Jahre sein. Dies stellt sicher, dass die Zustimmung aktuell und gültig ist und den Wünschen und Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht.

Notariatsakt bei der In-vitro-Fertilisation?

Wenn bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung die Verwendung von Eizellen oder Samenzellen einer dritten Person geplant ist, müssen eingetragene Partner und Lebensgefährten vorab eine rechtliche Beratung durch eine/n Notar:in in Anspruch nehmen. Diese Beratung dient dazu, über die rechtlichen Konsequenzen der Zustimmung zur Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung aufzuklären.

Die Zustimmung zur Verwendung der Eizellen oder des Samens einer dritten Person muss in Form eines Notariatsakts erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Zustimmung rechtlich bindend ist und die Interessen aller Beteiligten schützt

Kann die Zustimmung widerrufen werden?

Die Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung kann von jedem Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten ohne besondere Form (z. B. schriftlich, mündlich) widerrufen werden.

Der Widerruf ist bis zum Zeitpunkt des Einbringens von Samen, Eizellen oder entwicklungsfähigen Zellen in den Körper der Frau möglich. Der Widerruf muss persönlich gegenüber der Ärztin/dem Arzt erklärt werden. Auch im Falle des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit der widerrufenden Person, kann der Widerruf wirksam sein. Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet, den Widerruf schriftlich festzuhalten und auf Wunsch der widerrufenden Person eine Bestätigung auszustellen.

Notariatsakt bei Kinderwunsch – schnell und sicher mit unseren Partner Notar:innen. 

Um den Prozess der Zustimmung zu erleichtern, bietet die Online-Plattform in Partnerschaft mit Notar:innen die Möglichkeit, den erforderlichen Notariatsakt schnell und einfach online durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung rechtskräftig ist.

Fazit: Notariatsakt und künstliche Befruchtung

Die In-vitro-Fertilisation ist eine bedeutende medizinische Option für Paare, die auf natürliche Weise keine Schwangerschaft erreichen können. In Österreich ermöglichen die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, dass diese Methode angewendet werden kann, um den Wunsch nach Elternschaft zu erfüllen. Durch die sorgfältige Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Notwendigkeit eines Notariatsakts wird sichergestellt, dass der Prozess transparent, verantwortungsvoll und rechtlich abgesichert ist.

Es ist von großer Bedeutung, das Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse von Frauen in Bezug auf die reproduktive Gesundheit und medizinische Entscheidungen zu schärfen. Frauen sollten über ihre Rechte und Optionen im Zusammenhang mit medizinisch unterstützter Fortpflanzung informiert sein. Außerdem sollten sie die Möglichkeit haben, fundierte Entscheidungen zu treffen, die ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden berücksichtigen. Dies schließt den Zugang zu notarieller Unterstützung ein, um sicherzustellen, dass die Zustimmung zur IVF rechtmäßig und geschützt ist.

Die IVF kann eine wertvolle Methode sein, um Paaren dabei zu helfen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Durch die klare rechtliche Regelung in Österreich und die Verfügbarkeit von Online-Notariatsdiensten wird der Prozess der Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung vereinfacht und erleichtert.

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