Die Dokumente auf denen Sie bei unseren Partner-Notariaten Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, können fast auf der ganzen Welt eingesetzt werden.
Bei Bedarf kümmern wir uns gerne für Sie um die Einholung einer Apostille. Mittels der Apostille können die Dokumente grundsätzlich in den über 100 Vertragsstaaten der Haager Konvention eingesetzt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein online beglaubigtes & apostilliertes Dokument für Ihre Zwecke einsetzbar ist, bitten wir Sie beim Empfänger der Urkunde nachzufragen. Wir können nicht garantieren, dass online beglaubigte Dokumente von allen Behörden akzeptiert werden.