Möchte man sich als Unternehmer:in neuen Bereichen widmen und die eigene Firma zu verkaufen, oder ohne bürokratische Hürden gründen? Dann sind in diesem Fall Vorrats- und Mantelgesellschaften genau das Richtige!
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, worauf Sie achten sollten und welche Rolle Notar:innen dabei spielen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie notarity Ihnen ermöglicht, online zum/zur Notar:in zu gehen und dabei Prozesse zu vereinfachen.
Überblick
Generell gelten die beiden Begriffe als Bezeichnungen für Unternehmen, die zum Verkauf stehen. Der konkrete Unternehmensstand ist dabei die Verwaltung des eigenen Vermögens, also des Stammkapitals der jeweiligen Gesellschaft. Diese Firmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie bereits gegründet sind und direkt vertragsfähig sind. Somit stellen sie eine ideale Möglichkeit dar, einfach und kostengünstig in die Selbstständigkeit bzw. Gründung einzutreten.
Was ist eine Vorratsgesellschaft?
Eine Vorratsgesellschaft wird immer mit dem Ziel etabliert, schlussendlich verkauft zu werden. Gründer:innen dieser Gesellschaften sind dabei in den meisten Fällen Agenturen oder Kanzleien, die Gesellschaften formieren und diese „lagern“. Somit kann zu diesem Zeitpunkt auch keinerlei wirtschaftliche Aktivität erkennbar sein. An sich können sie die Form einer GmbH, OG, KG oder auch internationaler Rechtsformen einnehmen. Vor dem Kauf haben sie keinerlei gesetzliche Grundlage, erst danach werden sie mit einer Steuernummer ausgestattet und sind steuerpflichtig. In den allermeisten Fällen ist zudem schon das gesamte Startkapital eingezahlt.
Was ist eine Mantelgesellschaft?
Als Mantelgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, die aus einer bestehenden GmbH oder AG gegründet wird und verkauft wird. Dabei war die Firma vorher bereits wirtschaftlich tätig, existiert als juristische Person und ist nach wie vor im Firmenbuch gemeldet.
Vorteile
Trotz höherer Risiken, etwa durch Altlasten bietet die Mantelgesellschaft einige Vorteile. Ist die Firma bereits älter und ruht, so kann dies zu einem höheren Vertrauen gegenüber Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen führen.
Zudem sind mehrere Jahresabschlüsse und Steuerbescheide vorhanden, die Sie für Finanzierungen einreichen können. Da die ehemalige Firma bereits eine gewisse Bonität aufzuweisen hat, ist eine gute Bewertung schneller zu erreichen.
Vorratsgesellschaften haben ihre Vorteile darin, dass sie keine Altlasten oder Schulden aus der Vergangenheit haben. Zudem sind sie notariell innerhalb von 48 Stunden zu übertragen, was eine zeitaufwendige Gründungsprüfung erspart. Des Weiteren kann die bestehende Bankverbindung übernommen werden. Somit sind sie perfekt dafür geeignet, wenn sie ein sofort geschäftsfähiges Unternehmen benötigen und direkt loslegen möchten.
Der Kauf von Mantel- und Vorratsgesellschaften
Der Kauf einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft ist grundlegend ähnlich, daher fassen wir die Fälle hier zusammen.
Folgende Schritte erwarten Sie beim Kauf:
- Bei Mantelgesellschaften: Vorab sollten Sie einen Termin mit dem/der Verkäufer:in vereinbaren, bei dem Sie klären, wie die finanzielle Situation der Mantelgesellschaft beschaffen ist.
- Sie als Käufer:in schließen einen Kaufvertrag über die Vorrats- oder Mantelgesellschaft ab. Der Kauf- und Abtretungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
- In in demselben Notariatstermin wird die Anmeldung an das zuständige Register beglaubigt.
Gegebenenfalls werden noch die Liste der Gesellschafter:innen und Unternehmensgegenstand aktualisiert.
Online und digital Notariatsakte durchführen
Über notarity können Sie den Notartermin bei unseren Partner Notariaten einfach digital abwickeln. Nun kann der Prozess flexibel ortsungebunden erledigt werden. Vereinbaren Sie hier einen Termin bei einem unserer Partner Notariate. Die Kosten hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Sie erhalten ein Angebot eines Partner Notariats, nachdem Sie den Termin gebucht haben und können sich dann frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen oder nicht.
Bevor jemand eine Vorrats- oder Mantelgesellschaft erwirbt oder gründet, ist es ratsam, sich von Rechtsanwälten oder Fachleuten mit Kenntnissen im Unternehmensrecht und der lokalen Gesetzgebung beraten zu lassen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und die eigenen Ziele zu erreichen.