Seit Juli 2022 neu: hybride Urkunden notariell beglaubigen

Jakobus Schuster

Jakobus Schuster

CEO | Co-Founder
Notarin arbeitet Hybrid

Der österreichische Gesetzgeber prescht bei der Digitalisierung des Notariats weiter nach vorne. Ab 1. Juli 2022 wird es möglich sein, hybride Urkunden notariell beglaubigen zu lassen sowie hybride Notariatsakte zu errichten. Damit baut Österreich seine schon jetzt bestehende Führungsrolle in Europa in der Digitalisierung des Notariats aus. Der Anwendungsfall mit dem größten Potential: Die Beglaubigung von Pfandurkunden beim Immobilienkauf.

Hybride Urkunden

Hybride Urkunden sind eine Mischform zwischen analogen und digitalen Urkunden. Eine hybride Urkunde zeichnet sich dadurch aus, dass eine Partei auf dieser digital (z.B. in einem online Verfahren) signiert und eine andere Partei in persönlicher Anwesenheit beim Notar ihre analoge Unterschrift setzt. Die notarielle Beglaubigung von solchen hybriden Urkunden war bislang rechtlich nicht zulässig.

Änderung der Rechtslage

Zum 1. Juli 2022 tritt eine Änderung der Notariatsordnung in Kraft. Nach dieser Änderung wird dann die notarielle Beglaubigung von hybriden Urkunden erlaubt sein. Neben der Beglaubigung von hybriden Urkunden können auch Notariatsakte in hybrider Form errichtet werden. Das führt zu einer höheren Flexibilität bei den Parteien. Jede Partei kann damit den Errichtungsweg wählen, der ihr der liebste ist.

Häufiger Usecase: Die Pfandurkunde für den Immobilienkredit

Ein sich dafür perfekt abzeichnender Usecase ist die notarielle Beglaubigung einer Pfandurkunde als hybride Urkunde. Eine Pfandurkunde dient der Besicherung eines Immobilienkredits, indem ein Pfandrecht auf die finanzierte Immobilie gewährt wird. Sie ist bei jedem Immobilienkredit in Österreich standard. Die allermeisten Banken haben allerdings noch keine Prozesse entwickelt, die ihnen eine digitale Signatur bei Notar:innen erlaubt. Insofern konnten auch die Kreditnehmer die Pfandurkunde online beglaubigen lassen. Wenn Sie eine Pfandurkunde bequem online beglaubigen lassen, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Partner-Notar:innen helfen Ihnen gerne. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie eine online Beglaubigung abgewickelt wird.

Fazit

Die Änderungen der rechtlichen Lage ist aus unserer Sicht äußerst begrüßenswert. Durch die weitere Flexibilisierung der Möglichkeiten, werden online Verfahren für noch mehr Menschen attraktiv werden. Sie nimmt auch auf die einzelnen Bedürfnisse der Parteien stärker Rücksicht. Österreich beweist damit weiterhin, dass es ein sehr modernes Rahmenwerk für den online Besuch bei Notar:innen bereithält.

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