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Verpackungsverordnung Vollmacht

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Alexander Gugler

COO/CFO | Co-Founder
Verpackungsverordnung Vollmacht

Die Verpackungsverordnung in Österreich ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die dafür sorgt, dass Verpackungen in Österreich ordnungsgemäß in Verkehr gebracht werden und die Umwelt nicht durch schädliche Verpackungsmaterialien belastet wird. Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie und muss daher auch in Österreich umgesetzt werden. Ab Anfang 2023 benötigen alle ausländischen Personen eine Verpackungsverordnung Vollmacht.

Umsetzung der Verpackungsverordnung Vollmacht in Österreich

Die EU-Richtlinie und damit auch die Regelungen rund um die Verpackungsverordnung Vollmacht wurden in Österreich umgesetzt und adaptiert. Ab dem 1.1.2023 müssen nach diesen Regelungen alle ausländischen Personen, die in Österreich Verpackungen in Verkehr bringen, einen Bevollmächtigten benennen, der für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften verantwortlich ist (Verpackungsverordnung Vollmacht).

Alle ausländischen Versandhändler, die unmittelbar an private Endverbraucher in Österreich liefern, haben daher ab dem 1. Januar 2023 zwingend einen bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen zu bestellen. Die Verpackungsverordnung in Österreich sieht vor, dass ab dem 1.1.2023 alle ausländischen Personen, die in Österreich Verpackungen in Verkehr bringen, einen Bevollmächtigten benennen müssen. Dieser Bevollmächtigte ist dann für die Einhaltung der geltenden Verpackungsvorschriften verantwortlich und muss im Falle von Verstößen haften.

Mit notarity in wenigen Minuten zur Verpackungsverordnung Vollmacht

Die Verordnung schreibt vor, dass die Unterschriften auf der Vollmacht notariell beglaubigt werden. Dies bedeutet, dass die Unterschrift auf der Vollmacht von einer Notarin oder einem Notar notariell beglaubigt wird. Ohne diese notarielle Beglaubigung ist die Verpackungsverordnung Vollmacht ungültig und der Bevollmächtigte kann nicht als solcher agieren.

Mit notarity kommen Sie schnell und flexibel zur Ihrer Verpackungsverordnung Vollmacht. Auf notarity.com können Sie binnen weniger Minuten einen digitalen Notariatstermin buchen. Die Beglaubigung der Verpackungsverordnung Vollmacht findet in einem Online-Verfahren mittels Videochat statt. Sie müssen daher nicht persönlich in ein (österreichisches) Notariat kommen und können alles bequem von überall auf der Welt erledigen. Termine können flexibel und kurzfristig unter folgenden Link gebucht werden.

Den gesamten Verordnungstext finden Sie unter nachfolgenden Link.

Den gesamten Text der Verpackungsverordnung Vollmacht finden Sie hier: Verordnungstext.

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