Remote Online Notarisation – Mehr Teilhabe durch digitale Beurkundungen

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Lisa Alavi

Team von notarity arbeitet an Remote Online Notarisation, um den Zugang zu notariellen Dienstleistungen zu erleichtern.

Remote Online Notarisation (RON) verändert den Zugang zu rechtlichen Dienstleistungen in Europa. Erfahren Sie, wie digitale Beurkundungen über RON Hürden für Menschen in ländlichen Regionen, im Ausland oder mit eingeschränkter Mobilität abbauen – und welche Chancen sich daraus für Bürger:innen und Unternehmen ergeben.

Lange Zeit war der Zugang zu einer Notarin oder einem Notar jedoch nicht für alle gleich einfach. Wer weit entfernt lebt, im Ausland wohnt oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, musste oft hohe Hürden überwinden, um notarielle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Remote Online Notarisation (RON) – also die digitale Durchführung von Beglaubigungen und Beurkundungen per Video – verändert genau das. Sie macht notarielle Dienstleistungen ortsunabhängig, schneller und für viele Menschen erstmals unkompliziert zugänglich.

Plattformen wie notarity zeigen, dass RON in der Praxis bereits heute reibungslos funktioniert – inklusive schneller Terminvergabe und international einsetzbarer Dokumente.

Was versteht man unter Remote Notarisation?

Unter Remote Online Notarisation versteht man notarielle Beglaubigungen oder Beurkundungen, die vollständig digital durchgeführt werden. Dabei werden Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten online überprüft, Dokumente elektronisch unterzeichnet und notariell beurkundet – alles über eine gesicherte akustische und optische Zweiweg-Verbindung.

Vor allem in Europa hat sich das Thema in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt:

  • Deutschland: Seit dem 1. August 2022 können GmbH-Gründungen und bestimmte Registeranmeldungen vollständig online beurkundet werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Das Verfahren wird gemäß § 78p DiRUG über eine sichere Videokommunikationsplattform der Bundesnotarkammer abgewickelt.
  • Österreich: Digitale Beglaubigungen und Notariatsakte sind seit 2020 gesetzlich möglich, nachdem sie ursprünglich im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung eingeführt wurden. Mit § 90a NO wurde daraus eine dauerhafte Lösung, die es Bürger:innen und Unternehmen ermöglicht, notarielle Handlungen vollständig online abzuwickeln.
  • Estland: Das baltische Land gilt als europäischer Vorreiter. Seit 2007 betreibt Estland ein vollständig integriertes e-Notary-System, das seit 2020 auch Remote-Authentifizierungen ermöglicht. Bereits im ersten Quartal 2021 wurden 91 % aller notariellen Handlungen von E-Residency-Inhabern digital durchgeführt – ein Beleg für die hohe Akzeptanz und Praxistauglichkeit.

Diese Entwicklungen zeigen: Europa befindet sich mitten in einer tiefgreifenden Transformation des Notariatswesens. Digitale Verfahren ermöglichen es, notarielle Dienstleistungen ortsunabhängig, effizient und barrierefrei in Anspruch zu nehmen – und damit den Zugang zum Recht erheblich zu verbessern.

Zugang zum Recht – ein zentrales Element des Rechtsstaats

„Zugang zum Recht“ bedeutet laut dem Europarat und Art 47 GRC die Möglichkeit, Rechte wirksam geltend zu machen und rechtliche Dienstleistungen ohne unverhältnismäßige Hürden nutzen zu können.

In vielen Rechtsordnungen ist der Gang zu einer Notarin oder einem Notar zwingend vorgeschrieben, z. B. bei Unternehmensgründungen, Immobiliengeschäften oder bestimmten Vollmachten. Fehlt der Zugang zu solchen Leistungen, können Bürger:innen ihre Rechte oft nicht oder nur schwer wahrnehmen.

Zugang für Menschen in ländlichen Regionen

In vielen europäischen Ländern ist die notarielle Infrastruktur stark auf Städte konzentriert. In ländlichen Regionen kann die nächste Kanzlei oft mehrere Stunden entfernt sein.

Digitale Verfahren schließen Versorgungslücken

Forschung zeigt, dass in strukturschwachen Regionen häufig ein geringeres Angebot an rechtlichen Dienstleistungen besteht: Ein Bericht des Urban Institute (2023) belegt beispielsweise, dass die Dichte an Notar:innen in ländlichen Gebieten deutlich geringer ist als in Städten.

Hier bietet Remote Online Notarisation eine wichtige Lösung:

  • Bürger:innen können notarielle Dienstleistungen direkt von zu Hause aus in Anspruch nehmen.
  • Der Zugang zu wichtigen Rechtsakten ist nicht mehr vom Wohnort abhängig.
  • Unternehmen können Gründungen oder Vollmachten ortsunabhängig abwickeln.

Deutschland – Digitalisierungsrichtlinie verbessert Erreichbarkeit

Mit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 wurde in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Online-Beurkundung geschaffen. Die erste Online-GmbH-Gründung fand am selben Tag statt. Die Bundesnotarkammer betreibt das dafür notwendige Videokommunikationssystem und baut das Angebot seither kontinuierlich aus.

Österreich – Dauerhafte gesetzliche Grundlage seit 2020

Österreich hat mit § 90a NO bereits 2020 einen rechtlichen Rahmen für digitale notarielle Dienstleistungen geschaffen. Die ursprünglich pandemiebedingte Sonderregelung ist heute eine dauerhafte Lösung. Unternehmen können Gründungen, Vollmachten oder Gesellschafterbeschlüsse vollständig digital abwickeln.

Laut einer Analyse von KPMG hat dies insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu notariellen Leistungen erleichtert.

Europäische Perspektive – Digitale Verfahren gegen Ungleichheiten

Die Europäische Kommission für Effizienz der Justiz (CEPEJ) betont in ihrem Justizbarometer 2022, dass digitale Notariatsleistungen „eine zentrale Rolle bei der Verringerung regionaler Ungleichheiten im Zugang zum Recht“ spielen können – insbesondere in strukturschwachen Regionen.

Zugang für Menschen im Ausland

Für im Ausland lebende Personen oder Expats war die notarielle Beglaubigung bisher oft mit Reisen, Botschaftsterminen oder hohen Kosten verbunden.

Digitale Verfahren ändern das grundlegend:

  • Gesellschaftsgründungen oder Vollmachten können direkt online abgewickelt werden.
  • Estland ermöglicht z. B. Remote-Notariatsdienste sogar über Botschaften im Ausland (e-Notary Service).
  • Auch in Deutschland und Österreich können Bürger:innen viele notarielle Vorgänge inzwischen digital erledigen – unabhängig vom Wohnsitz.

Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen kann der Weg zu einer Notariatskanzlei eine große Hürde darstellen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen (16 %) mit einer Behinderung.

Remote Notarisation kann hier entscheidend helfen:

  • Der gesamte Prozess kann von zu Hause oder einer Pflegeeinrichtung aus erfolgen.
  • Digitale Identitätsprüfungen und elektronische Signaturen lassen sich barrierefrei gestalten.
  • Hilfstechnologien ermöglichen auch Menschen mit eingeschränkter Motorik oder Sehfähigkeit eine aktive Teilnahme.

Damit trägt Remote Notarisation auch zur Umsetzung von Art 13 UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) bei, der einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz fordert.

Fazit: Remote Notarisation stärkt den Zugang zum Recht

Remote Online Notarisation ist mehr als nur ein technischer Fortschritt – sie ist ein Instrument zur Demokratisierung des Zugangs zu rechtlichen Dienstleistungen.

Ob in ländlichen Regionen, im Ausland oder bei eingeschränkter Mobilität: Digitale Beurkundungen machen Rechtsgeschäfte einfacher, inklusiver und ortsunabhängiger. Sie senken Kosten, sparen Zeit und ermöglichen es mehr Menschen als je zuvor, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen.

Damit leistet Remote Notarisation einen wichtigen Beitrag zu einem modernen, zugänglichen und gerechten Rechtssystem – und bringt uns der Vision eines digitalen Rechtsstaats einen großen Schritt näher.

Mit Plattformen wie notarity wird diese Vision bereits Realität. Ob Unternehmensgründungen, Vollmachten, Immobilienangelegenheiten oder internationale Dokumente – Remote Online Notarisation macht den Rechtsstaat moderner, effizienter und inklusiver.

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