ECCTA 2025: Pflicht zur Identitätsprüfung für Directors & PSCs – so erfüllen Sie die neuen Companies House Anforderungen digital

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Kristof Pieper

Paralegal
Pflicht zur Identitätsprüfung für Directors & PSCs – so erfüllen Sie die neuen Companies House Anforderungen digital

Mit dem Inkrafttreten des Economic Crime and Corporate Transparency Act (“ECCTA”) steht ein bedeutender Wandel für Unternehmen im Vereinigten Königreich bevor: Über 7 Millionen Directors, LLP Members und Persons with Significant Control (“PSCs”) müssen ab Herbst 2025 ihre Identität verifizieren lassen –  entweder direkt über Companies House oder über einen zugelassenen Dienstleister (“ACSP”). In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was hinter der neuen Identitätsprüfungspflicht nach dem ECCTA steckt, ob Sie betroffen sind und wie Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung rechtssicher nachkommen können – idealerweise digital und effizient über notarity.

Was ist der ECCTA eigentlich?

Der ECCTA ist ein britisches Reformgesetz, das darauf abzielt, Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und die Transparenz im Unternehmensregister deutlich zu erhöhen. Herzstück der Reform ist die Umgestaltung von Companies House: Aus einer reinen Registerstelle wird eine aktive Kontrollinstanz, die künftig nicht nur Daten entgegennimmt, sondern auch deren Richtigkeit überprüft und bei Unstimmigkeiten eingreift. Das Unternehmensregister soll keine Plattform mehr für intransparente Strukturen, Briefkastenfirmen oder Strohmänner bieten, sondern verlässliche und überprüfte Informationen liefern. Um das zu erreichen, setzt der ECCTA nun auf strengere Meldepflichten, neue Prüfrechte – und vor allem auf eine verpflichtende Identitätsprüfung für alle Personen, die Unternehmen führen oder kontrollieren. So soll das Vertrauen in die britische Unternehmenslandschaft gestärkt und Missbrauch effektiv verhindert werden.

Wen betrifft die Identitätsprüfungspflicht nach dem ECCTA konkret?

Die Pflicht zur Identitätsprüfung gilt für folgende Gruppen:

  • Directors [Geschäftsführer:innen]: Bereits bestellte Directors müssen ihre Identität ab Herbst 2025 verpflichtend bestätigen lassen. Künftig ist eine Tätigkeit als Director ohne verifizierte Identität nicht mehr zulässig.
  • LLP Members [Mitglieder einer Limited Liability Partnership]: Alle Mitglieder – auch wenn sie juristische Personen sind – müssen die Identität ihrer vertretungsberechtigten Personen nachweisen.
  • PSCs [wirtschaftlich Berechtigte]: Auch wirtschaftlich Berechtigte sind künftig verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen. Als PSC gilt üblicherweise, wer
    i) mehr als 25 % der Anteile an einem Unternehmen hält,
    ii) mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, oder
    iii) das Recht hat, die Mehrheit des Vorstands zu ernennen oder abzuberufen.

Was bedeutet die Identitätsprüfungspflicht jetzt für Directors, LLP Members und PSCs konkret?

Seit dem 8. April 2025 ist die Identitätsprüfung für Directors, LLP Members und PSCs auf freiwilliger Basis möglich. Doch schon ab Herbst 2025 wird dies verpflichtend: Ab diesem Zeitpunkt wird die Identitätsprüfung fester Bestandteil bei der Gründung neuer Unternehmen sowie bei der Ernennung neuer Directors und PSCs. Zudem beginnt eine zwölfmonatige Übergangsphase, in der die über 7 Milionen bereits bestehenden Directors und PSCs ihre Identität im Rahmen der jährlichen Confirmation Statement verifizieren müssen. Bis Ende 2026 soll die Übergangsphase abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird Companies House mit der Überwachung und Durchsetzung der Identifikationspflicht beginnen und gezielt gegen Personen oder Unternehmen vorgehen, die ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt haben.

Was passiert bei Verstößen gegen die Identitätsprüfungspflicht nach dem ECCTA?

Die Nichteinhaltung der Identitätsprüfungspflicht nach dem ECCTA stellt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben dar und kann mit einer derzeit nicht begrenzten Geldstrafe belegt werden. Verzögert das Fehlen der Verifizierung die fristgerechte Einreichung des Confirmation Statement, können zusätzlich Bußgelder wegen verspäteter Meldung verhängt werden. Zudem ist es strafbar, Companies House wissentlich falsche, irreführende oder täuschende Angaben zu machen – auch im Zusammenhang mit der Identitätsprüfung. Besonders bei vorsätzlicher Täuschung drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen.

Wie funktioniert die Verifizierung?

Zur Erfüllung der Identitätsprüfungspflicht nach dem ECCTA, können Betroffene zwischen zwei Verfahren wählen:

  • Direkt über Companies House – die Verifizierung über Companies House kann auf drei Wegen erfolgen: per GOV.UK One Login Check app (zB mit biometrischem Pass oder UK-Führerschein), über den GOV.UK One Login web service (zusätzlich mit Fragen zur Identität) oder persönlich in ausgewählten Postfilialen im UK – dies allerdings nur für Personen mit britischer Wohnadresse.
  • Über einen Authorised Corporate Service Provider (“ACSP”) – zB ein Notar, der sich gemäß ECCTA als ACSP registriert hat. Seit dem 8. April 2025 dürfen solche professionellen Dienstleister – wie Notar:innen, oder Anwält:innen – die Identitätsprüfung übernehmen und ein offizielles Verification Statement im Namen ihrer Klient:innen direkt bei Companies House einreichen. Die Registrierung als ACSP ist seit dem 18. März 2025 möglich.

Wie kann notarity den Prozess unterstützen?

notarity ermöglicht eine sichere, vollständig digitale Identitätsprüfung – bequem per Remote-Zugriff. Die Plattform verbindet Nutzer:innen mit Notar:innen, die als ACSP registriert sind. Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung durchführen und das nötige Verification Statement direkt an Companies House übermitteln. So können Directors, LLP Members und PSCs ihre Pflichten nach dem ECCTA einfach, schnell und rechtssicher online erfüllen – ohne physische Termine oder aufwendige Bürokratie.

Bereit für die neuen ECCTA-Anforderungen? Starten Sie jetzt – mit notarity erledigen Sie die Identitätsprüfung digital und rechtssicher. Buchen Sie Ihren Notartermin hier!

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