Die häufigste Rechtsform von neu gegründeten Unternehmen war im Jahr 2022 mit Abstand das Einzelunternehmen. Nach Daten der WKO waren im Jahr 2022 über 80% der Neugründungen Einzelunternehmen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick darauf, was es beim Gründen eines Einzelunternehmens zu beachten gilt.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmer in Österreich ist eine natürliche Person, die ein gewerbliches oder freiberufliches Unternehmen betreibt und dabei die Geschäfte allein führt, ohne weitere Gesellschafter oder Teilhaber. Es handelt sich um eine Form der Selbstständigkeit, bei der eine Person auf eigene Rechnung und eigenes Risiko wirtschaftlich tätig ist.
Ein Einzelunternehmer ist rechtlich für sein Unternehmen verantwortlich und trägt alle Risiken und Chancen allein. Er ist persönlich haftbar für die Verbindlichkeiten des Unternehmens und sein privates Vermögen kann im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen in die Verantwortung gezogen werden.
Wie gründe ich ein Einzelunternehmen in Österreich?
Um ein Einzelunternehmen zu gründen, muss man grundsätzlich nicht viel machen. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung. Ein weiterer formeller Gründungsakt ist in vielen Fällen nicht erforderlich.
In manchen Fällen ist jedoch auch eine Eintragung des Einzelunternehmens ins Firmenbuch verpflichtend. Das ist dann der Fall, wenn ein Einzelunternehmen zur Rechnungslegung verpflichtet ist. Eine Pflicht zur Rechnungslegung gibt es in zwei Fällen:
- Der Nettoumsatz in Höhe von EUR 1.000.000 wird ein einem Geschäftsjahr überschritten oder
- Der Nettoumsatz in Höhe von EUR 700.000 wird in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten.
Auch bei Überschreiten der Umsatzschwellen gibt es Ausnahmen. Nicht eintragen lassen müssen sich:
- Angehörige freier Berufe (zB Apotheker, Architekten, Ärzt, Rechtsanwälte etc.)
- Land- und Forstwirte und
- Unternehmer mit Überschusseinkünften.
Jedes Einzelunternehmen kann sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Die Eintragung eines Einzelunternehmens im österreichischen Firmenbuch ist ein wichtiger Schritt, der rechtliche Klarheit und Transparenz schafft.
Bezeichnung der Firma
Bei der Eintragung des Einzelunternehmens in das Firmenbuch, ist es wichtig eine zulässige Bezeichnung der Firma zu wählen. Die Bezeichnung kann grundsätzlich den Namen des Einzelunternehmers beinhalten. Auch eine vollkommene Fantasiebezeichnung ist zulässig. Die Bezeichnung muss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Bezeichnung muss zur Kennzeichnung des Einzelunternehmens geeignet sein.
- Die Bezeichnung muss Unterscheidungskraft besitzen.
- Die Bezeichnung darf nicht irreführend sein.
Sofern sich das Einzelunternehmen im Firmenbuch eintragen lassen möchte, muss die Bezeichnung einen Zusatz haben. Dieser Zusatz kann „eingetragener Unternehmer“ oder „eingetragene Unternehmerin“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „e.U.“ sein.
Bei Unsicherheiten zur richtigen Bezeichnung der Firma können sich Einzelunternehmen von der WKO beraten lassen. Mehr Informationen finden sich hier.
Einzelunternehmen beim Notar gründen: Eintragung im Firmenbuch
Sofern sich das Einzelunternehmen im Firmenbuch eintragen lassen will oder muss, sind Dokumente notariell zu beglaubigen. Dabei handelt es sich um die folgenden Dokumente:
Diese Dokumente können Sie jetzt schnell und unkompliziert über notarity online beglaubigen lassen. Einen online Notartermin können Sie mit wenigen Stunden Vorlauf direkt hier buchen. Sie erhalten ein Angebot über die Kosten eines Partner-Notars wenn Sie einen Termin gebucht haben. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie dieses Angebot eines Partner Notariats annehmen wollen oder nicht. Mehr über den Ablauf eines online Notartermins kann hier nachgelesen werden.
Anmeldung Gewerbe
Das Einzelunternehmen muss, bevor es gewerblich tätig wird, ein Gewerbe anmelden. Als „gewerblich tätig werden“ bedeutet, dass Sie eine wirtschaftliche Aktivität ausüben, die darauf abzielt, Gewinn zu erzielen, und die in der Regel regelmäßig und in geordneter Weise ausgeübt wird. Es handelt sich um eine unternehmerische Tätigkeit, bei der Sie Waren herstellen, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, um Einkommen zu erzielen.
Grundsätzlich wird zwischen gewerblichen, freiberuflichen und land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten unterschieden. Hier sind einige Beispiele, um den Begriff „gewerblich tätig werden“ besser zu verstehen:
Gewerbliche Tätigkeit:
- Ein Einzelhändler, der Waren kauft und sie in einem Laden verkauft.
- Ein Handwerker, der Produkte herstellt oder Reparaturen durchführt.
- Ein Restaurantbesitzer, der Lebensmittel und Getränke serviert.
- Ein Immobilienmakler, der Immobilien vermittelt.
Freiberufliche Tätigkeit:
- Ein Arzt, der medizinische Dienstleistungen anbietet.
- Ein Anwalt, der Rechtsberatung und Vertretung leistet.
- Ein Künstler, der künstlerische Werke schafft und verkauft.
Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit:
- Ein Bauer, der landwirtschaftliche Produkte anbaut und verkauft.
- Ein Förster, der Forstarbeiten durchführt und Holz gewinnt.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Einkommensquellen als gewerbliche Tätigkeit gelten. Gelegentliche oder einmalige Verkäufe von persönlichen Besitztümern, wie beispielsweise gebrauchte Möbel oder Kleidung, fallen normalerweise nicht unter den Begriff „gewerblich tätig werden“.
Die Anmeldung des Gewerbes kann ebenfalls vollständig online hier erfolgen.
Fazit
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Unternehmensform. Ein Einzelunternehmen können Sie schnell und einfach gründen. Manche Einzelunternehmen müssen sich im Firmenbucht eintragen lassen – alle anderen können das auch, um dem Einzelunternehmen mehr Seriosität zu verleihen. Die komplette Gründung des Einzelunternehmens – von der Beglaubigung der Dokumente bis zur Anmeldung das Gewerbes – kann online erfolgen.