Ja, in Österreich können fast alle Beglaubigungen von Unterschriften und Notariatsakte auch online abgewickelt werden. Ausgenommen sind letztwillige Verfügungen (Testamente).
Auch beglaubigte Kopien können online nicht angefertigt werden. Dafür muss das zu kopierende Originaldokument einer Notar:in vorgelegt werden.
Im Einzelfall berät Sie gerne eine Notar:in, ob die Dienstleistung auch online abgewickelt werden kann.
Dokumente mit notariell beglaubigten Unterschriften können grundsätzlich auch ohne Apostille in vielen Staaten in Europa eingesetzt werden. Bei einem Einsatz außerhalb von Österreich empfehlen wir dennoch, das Vorgehen zuvor mit dem Empfänger der Urkunde abzusprechen, um die Rechtswirksamkeit sicherzustellen.
Sofern Sie eine Apostille auf einem notariell beglaubigten Dokument benötigen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne dabei.